Wie lange halten die Produkte?

In der gesamten Europäischen Union muss Kosmetik ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, dass bei richtiger Lagerung das Produkt seine ursprüngliche Beschaffenheit und Funktion noch besitzt. In der Regel kann auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums das Produkt ohne Gefahr verwendet werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum!

Tiegel 12M

Für Kosmetik mit einer längeren Haltbarkeit als 30 Monate gilt das nicht. Hier muss das Symbol eines geöffneten Cremetiegels aufgedruckt werden, bei dem die Verwendungsdauer nach der Öffnung steht:

Das Symbol und die Angabe "12 M" sagen z. B. aus, dass dieses Produkt nach der Öffnung für die erste Anwendung noch 12 Monaten lang gefahrlos angewendet werden kann. Je nach Produkt variiert die Angabe des Zeitraums.

Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind und nicht geöffnet werden oder sofort vollständig verbraucht werden (Einmalpackungen), brauchen diese Kennzeichnung nicht. Bei dieser Art von Kennzeichnung handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Verbrauchsfrist. Hier kann es helfen, sich das Datum der Öffnung auf dem Produkt zu vermerken.

Dass Kosmetik unbrauchbar geworden ist, lässt sich in vielen Fällen selbst überprüfen: Wenn sich beispielsweise die Bestandteile einer Creme oder eines Duschgels getrennt haben oder wenn der Inhalt nicht mehr gut riecht und optisch nicht einwandfrei ist, sollte das Mittel nicht mehr verwendet werden. Bei einigen Produkten kann der Verfall auch unmerklich eintreten.

Die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen hilft dem Verbraucher, den Zeitraum der gesundheitlich unbedenklichen Anwendung eines bereits verwendeten Kosmetikums besser zu beurteilen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit = BVL (https://www.bvl.bund.de/)